70 Jahre Grundgesetz

„Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, dass das das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16. bis 22. Mai 1049 durch die Volksvertretung von mehr als zwei Dritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist. Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seine Präsidenten, das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet. Das Grundgesetz wird hiermit gemäß Artikel 145 Absatz 3 im Bundesgesetzblatt verkündet.“


Liebe Schulgemeinschaft,

mit der oben zitierten Verlautbarung wurde am 23. Mai 2019, also vor 70 Jahren, unser Grundgesetz verkündet. Was mit diesen trockenen Worten veröffentlicht wurde, hat uns nach einer Epoche furchtbarer Kriege und unerträglichen Unrechts in die sichere, erfolgreiche, anerkannte und friedfertige Demokratie geleitet, die die Bundesrepublik Deutschland heutzutage ist.

Wir haben damit großes Glück gehabt. Menschen meiner Generation können dankbar feststellen, aus diesem Grunde zur ersten Generation in diesem Teil der Erde überhaupt gehören zu dürfen, die niemals einen Krieg erleben musste, die niemals zum Tragen einer Waffe gezwungen war. Deutschland ist heute umgeben von den befreundeten Staaten Europas. Seine BürgerInnen leben in Sicherheit und geschützt durch starke und demokratisch legitimierte Institutionen.

Wir wollen, dass das auch in Zukunft so bleibt. Und wir wollen unser Grundgesetz feiern. Daher wird sich die LEG am Montag, 3. Juni 2019, im Rahmen eines Projekttages für die ganze Schule mit unserem Grundgesetz beschäftigen.

Ich freue mich auf diesen Tag!
Herzliche Grüße

Dieter Ruser/ Schulleiter