Pressemitteilung des Bildungsministeriums SH vom 20.2.2020
KIEL. Zum 1. März 2020 tritt das Masernschutzgesetz in Kraft. „Wir haben unsere Schulen mit umfangreichen und Informationen Materialien ausgestattet, schalten ab dem 1. März eine Hotline und arbeiten eng zusammen mit dem Sozialministerium“, erläuterte Karin Prien heute (20. Februar) die Schritte des Bildungsministeriums. Das Masernschutzgesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen.
„Alle, die ab dem 1. März neu an die Schulen kommen, um dort zu arbeiten oder zu lernen, egal ob Lehrerkräfte, Schülerinnen und Schüler oder zum Beispiel auch die Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter, müssen den Nachweis über den erforderlichen Impfschutz erbringen“, so Prien. Diejenigen, die bereits jetzt an den Schulen sind, müssten bis 31. Juli 2021 nach und nach die entsprechenden Nachweise vorlegen. „Den besten Schutz vor Masern bieten Impfungen. Sie sorgen für eine lebenslange Immunität. Nicht geimpft zu sein bedeutet nicht nur eine Gefahr für das eigene körperliche Wohlergehen, sondern stellt auch ein Risiko für andere Personen dar, die etwa auf Grund ihres Alters oder besonderer gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können“, betonte Karin Prien auch in ihrer Funktion als Wissenschaftsministerin.
Die Umsetzung dieses Gesetzes wird Schulleitungen und Schulträger vor neue Herausforderungen stellen. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat deshalb in Kooperation mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (MSGJFS) Hinweise und Materialien entwickelt, um die Schulen bei der Umsetzung des Gesetzes zu unterstützen. Auf der Homepage des Bildungsministeriums sind unter der Adresse www.schleswig-holstein.de/masern-schule alle wichtigen Informationen zusammengestellt. Und für weitergehende Fragen gibt es folgende E-Mail: masernschule@bimi.landsh.de.